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Bankfachwirt – Prüfungsfallen und Besonderheiten – Bankbetriebswirtschaft

Bankfachwirt – Prüfungsfallen und Besonderheiten - Bankbetriebswirtschaft

Das Fach Bankbetriebswirtschaft hat einige Prüfungsfallen und Besonderheiten. Mit unserer Hilfe nehmen Sie erfolgreich die Hürden der Bankbetriebswirtschaft-Prüfung.

Bankfachwirt-Prüfung Hürden überwinden

Darauf sollten Sie besonders achten:

Allgemeine Hinweise

  • Unbedingt die Gesetzessammlung mit der Verordnung (CRR) und Ihr HGB mit in die Prüfung nehmen.

Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen

  • Die IHK spricht manchmal in Artikeln der VO (EU) 575/2013 (CRR) zu Ihnen. Art. 26  bzw. 28 CRR meint hartes Kernkapital, Art. 51 bzw. 52 CRR meint sonstiges Kernkapital und Art. 62 meint Ergänzungskapital. Wenn die Voraussetzungen des Artikels 63 erfüllt sind, dann war u. a. die Ursprungslaufzeit mindestens 5 Jahre.
  • Wenn in der Gesamtkapitalquote künftig der „antizyklische Puffer“ zu berücksichtigen sein sollte, (muss dieser den Mindest-Kapitalquoten hinzu gerechnet werden.
  • Anrechnung von 340f-Rücklagen bei der Eigenmittelberechnung: Hier wird gerne vergessen, dass die Anrechnung auf 1,25 % der risikogewichteten Positionsbeträge begrenzt ist.
  • Genussrechte und Nachrangverbindlichkeiten: Bei Restlaufzeiten unter 5 Jahren muss die Amortisation beachtet werden. Hier wird mit exakten Tagen gerechnet.
    Tipp: Schaltjahre (366 Tage) sind immer durch 4 teilbar (2016, 2020, 2024)
  • Operationelle Risiken: Für die Berechnung des Gesamtrisikobetrages sind die „Eigenmittelanforderungen“ bzw. der „Anrechnungsbetrag“ gegeben. Dieser muss dann mal 12,5 genommen werden. Ist aber ein „Positionswert“ für die opRisk gegeben, dann kann dieser so in den Gesamtrisikobetrag übernommen werden.

Jahresabschluss

  • Bei der Berechnung vom notwendigen Mindestgewinn bzw. der Auflösung der 340f-Rücklagen: Um Rücklagen zu bilden, muss ich den Gewinn vorher versteuert haben. Ebenso eine auszuschüttende Dividende.
  • 340f-Rücklagen wurden bei der Bildung versteuert und können daher einfach aufgelöst werden. Hier ist die Steuer nicht zu berücksichtigen.
  • (Überkreuz)Kompensation in der G+V: Wenn Sie den Nettoausweis („so wenig Einblick für Externe wie möglich“) ermitteln, bedenken Sie, dass neben den einzelnen Kompensationen, die Auflösung der Vorsorgereserven nach 340f HGB hier ebenfalls mit zu berücksichtigen ist. Bsp.: Eine Auflösung von Reserven ist dem Nettoausweis hinzuzurechnen.
  • Die absolute Bildung von 340f-Rücklagen ist bis zu 4 % des Gesamtforderungsbestandes zzgl. den Wertpapieren der Liquiditätsreserve möglich. Vorhandene 340f-Vorsorgereserven sind bei der Neubildung entsprechend zu berücksichtigen.
  • Wertpapiere im Handelsbestand nach HGB: Wenn sich durch die Höherbewertung ein (Netto)Gewinn ergibt, sind gem. § 340e Abs. 4 HGB 10 % davon in den „Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB“ einzustellen. Die gewinnerhöhende Zuschreibung beträgt dann entsprechend nur 90 % davon.
  • Das hat nichts mit dem Abschlag nach 340e Abs. 3 HGB zu tun, der von der IHK immer angegeben wird (meist 5 oder 10%). Letzterer wird immer im Handelsbestand vom Kurs des einzelnen Wertpapiers am Bewertungsstichtag abgezogen.
  • Denken Sie bei Wertpapieren der Liquiditätsreserve immer an die Möglichkeit der Umwidmung, um das Ergebnis ggf. zu verbessern. Oft schließt die IHK allerdings die Umwidmung im Text der Aufgabe aus.

Controlling

  • Kundenkalkulation: Bei der Berechnung des gebundenen Kernkapitals gehen Kontokorrentkreditlinien unterschiedlich in die Berechnung ein.
    Inanspruch genommene Linien: voll mit der entsprechenden Gewichtung aus dem Rating
    Offene Linien: mit der Hälfte (50 %) bei Laufzeiten über einem Jahr bzw. mit 20 % bei Laufzeiten bis zu einem Jahr.
  • Bei der Marktzinsmethode sind zur Verwirrung der Prüflinge oft der Nominalzins und der effektive Zins gegeben. Sie rechnen hier immer mit dem Nominalzins die Barwerte aus.

 

Wenn Sie bei vielen dieser Hinweise nur Bahnhof verstanden haben, spricht viel für eine gezielte Prüfungsvorbereitung. Auf all diese besonderen Aufgabenstellungen gehen wir in unseren Live-Webinaren und Online-Intensivtraining (OIT) ein.

 

Auf Youtube finden Sie von uns ein ausführliches Beispiel mit vielen Erklärungen für die Eigenmittelberechnung.

 

In unserem eigenen Studiengang „home & intensiv“ lernen Sie von vornherein auf IHK-Niveau.

 

Benötigen Sie noch Infos zum Prüfungsablauf oder spezielle Tipps für Ihre Vorbereitung? Gerne! Bankfachwirt–Prüfung souverän meistern

Hier finden Sie Tipps für die Betriebswirtschaft.

Hier finden Sie Tipps für die Volkswirtschaft.

Hier finden Sie Tipps für die Recht.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben.

Raimund Bähr: Tel. 0951 70145

E-Mail: raimund.baehr(at)bankfachwirtstudium.de