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IHK-Erfahrung

seit 2002

Zertifiziert

LQW-testiert

Bewährt

über 17.000 Teilnehmer

Power-Studium 10

Beschreibung

Power-Studium 10

Dauer: Das Studium geht über 10 Monate, verteilt auf zwei Kalenderjahre.
Der Unterricht findet einmal im Monat an drei Tagen (Do., Fr., Sa.) hintereinander statt.

Zielgruppe
Diese Variante ist ideal für Bankkaufleute, die schon mindestens ein Jahr Berufspraxis haben und für alle, die schon länger in der Bank tätig sind und das Bankfachwirtstudium in möglichst kurzer Zeit absolvieren wollen.
Lernen fällt Ihnen leicht, Sie sind bereit für Ihre Karriere in einem überschaubaren Zeitraum einige Urlaubstage zu investieren.

Die Vorteile dieser Studienvariante sind:

  • Kostenersparnis: geringere Seminargebühren, weniger Reisekosten
  • Der Studienzeitraum von 10 (statt 22) Monaten ist gut überschaubar
  • Karriere: Sie können sich schneller im Beruf weiter entwickeln oder schon früher die nächste Weiterbildungsmaßnahme (z. B. Bankbetriebswirt) beginnen
  • Der häufige „Durchhänger“ bei langfristigen Maßnahmen bleibt aus
  • Zwischen den Vorlesungen haben Sie drei Wochen Zeit zur Nachbereitung
  • Flexiblere Gestaltung der Lernzeiten
  • Im Vergleich zum Studium 22 haben Sie drei freie Samstage im Monat.
  • Sie müssen Gelerntes weniger oft wiederholen, als in der 22-Monats-Variante.
  • Hobbies und soziale Kontakte können weiter gepflegt werden
  • maximal 16 Teilnehmer

Fakten

Beginn: jeweils im Frühjahr und Herbst, als Inhouse-Studium jederzeit
Dauer: 10 Monate, 30 Präsenztage á 9 Unterrichtseinheiten, 400 akademische Stunden, davon 270 Unterrichtseinheiten (UE) Präsenzunterricht und 130 UE Selbststudium. Im Selbststudium unterstützen wir Sie über unsere Lernplattform mit weiteren Übungen, Lösungen und Betreuung durch Dozenten.
Orte: Bitte fragen Sie unverbindlich bei uns an.
Zeiten: Unterricht ist einmal im Monat am Donnerstag, Freitag und Samstag jew. von 8:30 bis 16:40 Uhr.
Preis: € 3.894,00 inkl. Studienmaterial und regelmäßiger Aktualisierungen, zahlbar in drei  Raten von je € 1.298,00. Die IHK-Gebühr ist bei der Anmeldung zur Prüfung gesondert direkt an die IHK zu zahlen. Das Studienmaterial wird in Form von PDF-Dateien zum Ausdruck zur Verfügung gestellt.
Abschluss: Geprüfte/r Bankfachwirt/in IHK

 

Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung (zum Zeitpunkt der Prüfung)

  1. Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau/mann und eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren, oder
  2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren in der Kreditwirtschaft, oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in einem Kreditinstitut.

Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

Grundlegende Qualifikationen

Allgemeine Bankbetriebswirtschaft

  • Bankbetriebliche Rahmenbedingungen
  • Jahresabschluss der Kreditinstitute
  • Bank-Controlling
  • Bankpolitik
  • Bankmarketing

Betriebswirtschaft

  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Bilanzlehre
  • Investition und Finanzierung
  • Personal und Kommunikation

Volkswirtschaft

  • Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Güter- und Kapitalmärkte
  • Geld, Kredit, Währung
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Wirtschaftsbeziehungen und Wettbewerb

Recht

  • Bürgerliches Recht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Grundzüge des Verfahrens- und Insolvenzrechts

Spezifische Qualifikationen (Wahlweise)
Sie besuchen eines der nachstehenden drei Wahlfächer, in dem Sie auch die IHK-Prüfung ablegen.

Privatkundengeschäft

  • Aktien, Anleihen, Optionen, Renditen und Risiken, Wertpapieranalyse, Altersvorsorge, Steuern, rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs

Immobiliengeschäft

  • Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung, Grundstücksrecht, Kundengespräch, Objektanalyse, Wertermittlung, Steuern, Anlage in Immobilienfonds
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs

Firmenkundengeschäft

  • Finanzbedarf, Unternehmensanalyse, Formen der Fremdkapitalbeschaffung, Kreditsicherheiten, Zinssicherung, Devisenkurssicherung, Inkasso und Akkreditiv
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs

Finanzierung und Förderung

Aufstiegs-BAföG (gilt nur für das Studium 22):
Die Bankfachwirtausbildung bei Bähr & Partner wird grundsätzlich durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert. Diese Förderung der beruflichen Fortbildung ist einzeln zu beantragen.
Der Zuschuss des staatlichen Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) beträgt ab 01.08.2016 40 % des Studienpreises.
Zusätzlich können Sie den restlichen Betrag über ein KfW-Darlehen (Programm 172) finanzieren.
Nach bestandener IHK-Prüfung erhalten Sie auf Antrag einen Erlass von 40 % (ab 01.08.2016) auf die Darlehenszusage.

Finanzierungsbeispiel:

Kosten für das Studium 22: 4.592,00 €
abzgl. Zuschussanteil (40 %): 1.836,80 €
verbleibt Darlehensanteil (60 %):  
2.755,20 €
abzgl. 40  % Darlehenserlass:
1.102,00 €
verbleibt Eigenanteil: 
1.653.20 €

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von uns auf der Begrüßungsveranstaltung Ihres Kurses oder im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Beim Power-Studium liegen die Präsenzstunden unter den von der Förderstelle geforderten 400 Stunden. Daher ist hier eine Förderung nicht möglich.

Das Gleiche gilt für das home & intensiv-Studium.

Meisterbonus – Aufstiegsprämie/-bonus
Unter verschiedenen Bezeichnungen fördern einzelne Bundesländer den Bankfachwirt mit bestandener IHK-Prüfung mit Beträgen zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Der Antrag muss i.d.R. selbst gestellt werden. Beachten Sie die teilweise kurzen Antragsfristen.

Werbungskosten
Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung auch durch steuerliche Erleichterungen. Die im Zusammenhang mit einer Weiterbildung anfallenden Aufwendungen (abzüglich Aufstiegs-BAföG-Zuschuss) sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da die Qualifizierung eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf darstellt.

Werbungskosten sind z.B.
– Fahrtkosten zu den Seminartagen beruflicher Weiterbildung
– Lernmittel für die berufliche Weiterbildung
– Kosten für Lerngruppen
– Prüfungsgebühren der IHK
– Lehrgangsgebühren
– Mehraufwendung für Verpflegung im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung
– Fachliteratur

Arbeitgeber
Bei einer beruflichen Weiterbildung fördern immer mehr Arbeitgeber das Engagement ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Lehrgangskosten teilweise oder sogar komplett.

Hier gibt es eine interessante Regelung (OFD Rheinland, Verfügung vom 28.07.2009, S 2332 – 1014 – St212). Eine steuerfreie Übernahme, bzw. Erstattung durch den Arbeitgeber wird nicht mehr zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen. Studiengebühren sind seit 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert:
Artikel 9i
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
§ 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
(1. – 14)…
Neu:
15. vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldwerten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147-St.146)

Dies stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater!

Anmeldung

Sie haben sich für einen Studiengang entschieden und möchten sich verbindlich anmelden?

Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Anmeldeformular
Widerrufsrecht

Das herunter geladene PDF-Formular können Sie am PC ausfüllen.
Dann drucken Sie das Formular aus, ergänzen es ggf. noch handschriftlich und senden es uns unterschrieben per Post zurück.

Wenn Sie von der Ratenzahlung gebrauch machen, bitte auch das SEPA-Lastschriftmandat auf Seite 2 ausfüllen und unterschreiben.

Wir werden uns bei Ihnen unverzüglich melden.

  • Preis-Garantie
    Bei uns gibt es keine Nebenkosten für Studienmaterial und keine Anmeldegebühren.
  • Falls Sie, trotz mind. 90%iger Anwesenheit in den Vorlesungen, wider Erwarten Ihre Prüfung nicht bestehen, sind Sie beim nächsten Kurs unser Gast. Sie haben also eine kostenlose Wiederholungsmöglichkeit.
  • Kündigungs-Garantie
    Wenn Sie den Kurs aus privaten, beruflichen oder sonstigen Gründen nicht fortführen können, profitieren Sie von einer kurzen Kündigungsfrist von nur 2 Wochen zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraumes.