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IHK-Erfahrung

seit 2002

Zertifiziert

LQW-testiert

Bewährt

über 17.000 Teilnehmer

Studium 22

Beschreibung

Studium 22

Dauer
Das Studium 22 geht über 22 Monate.
Der Unterricht findet wöchentlich am Samstag statt.

Zielgruppe
Die IHK verlangt von gelernten Bankkaufleuten im Prüfungszeitpunkt zwei Jahre Berufspraxis. Das Studium 22 ist daher die normale Studienvariante für alle, die gerade Ihre Ausbildung beendet haben und gleich mit dem Studium weiter machen wollen.

Studium
Die Ausbildung zum/r Bankfachwirt/in ist ein Studium, das die gesamte Breite der Themen in der Bank und im Umfeld behandelt. Bankfachwirte/innen verstehen betriebswirtschaftliche Abläufe in ihrem Gesamtzusammenhang und sind dadurch in der Lage komplexere Aufgaben zu übernehmen. Sie sind Generalisten. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge können sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln umsetzen. Spezielle Vorlesungen im Bereich Privat-, Firmenkunden- oder Immobiliengeschäft (Wahlfächer) vertiefen Ihre Kenntnisse in die gewünschte Fachrichtung.

Die Vorteile dieser Studienvariante sind:

  • Für den Präsenzunterricht müssen Sie keinen Urlaub nehmen
  • Förderung durch Aufstiegs-BAföG ist möglich
  • maximal 18 Teilnehmer
  • Hoher Anteil an Präsenzunterricht
  • Sofort weiterstudieren nach dem Ausbildungsende

Fakten

Beginn: jeweils im Herbst und im Frühjahr
Dauer: 22 Monate, 54 Präsenztage á 8 Unterrichtseinheiten, 432 akademische Stunden Präsenzunterricht. Zusätzlich unterstützen wir Sie über unsere Lernplattform mit weiteren Übungen, Lösungen und Betreuung durch Dozenten.
Orte: Dieser Studiengang wird an verschiedenen Orten angeboten. Bitte nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Zeiten: Unterricht ist einmal wöchentlich am Samstag jew. von 8:30 bis 15:45 Uhr
Preis: € 4.592,00 inkl. Studienmaterial und regelmäßiger Aktualisierungen, zahlbar in vier Raten von je € 1.148,00. Das Studienmaterial wird in Form von PDF-Dateien zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Die Prüfungsgebühr ist bei der Anmeldung zur Prüfung gesondert direkt an die IHK zu zahlen.
Abschluss: Geprüfte/r Bankfachwirt/in IHK

 

Zulassungsvoraussetzungen für die IHK-Prüfung (zum Zeitpunkt der Prüfung)

  1. Eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung als Bankkauffrau/mann und eine Berufspraxis von mindestens zwei Jahren, oder
  2. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Beruf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren in der Kreditwirtschaft, oder
  3. eine mindestens sechsjährige Berufspraxis in einem Kreditinstitut.

Studieninhalte

Das Studium umfasst folgende Bereiche:

Grundlegende Qualifikationen

Allgemeine Bankbetriebswirtschaft

  • Bankbetriebliche Rahmenbedingungen
  • Jahresabschluss der Kreditinstitute
  • Bank-Controlling
  • Bankpolitik
  • Bankmarketing

Betriebswirtschaft

  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Bilanzlehre
  • Investition und Finanzierung
  • Personal und Kommunikation

Volkswirtschaft

  • Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
  • Güter- und Kapitalmärkte
  • Geld, Kredit, Währung
  • Wirtschafts- und Sozialpolitik
  • Wirtschaftsbeziehungen und Wettbewerb

Recht

  • Bürgerliches Recht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Kreditsicherungsrecht
  • Grundzüge des Verfahrens- und Insolvenzrechts

Spezifische Qualifikationen (Wahlweise)
Sie besuchen eines der nachstehenden drei Wahlfächer, in dem Sie auch die IHK-Prüfung ablegen.

Privatkundengeschäft

  • Aktien, Anleihen, Optionen, Renditen und Risiken, Wertpapieranalyse, Altersvorsorge, Steuern, rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs

Immobiliengeschäft

  • Private und gewerbliche Immobilienfinanzierung, Grundstücksrecht, Kundengespräch, Objektanalyse, Wertermittlung, Steuern, Anlage in Immobilienfonds
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs

Firmenkundengeschäft

  • Finanzbedarf, Unternehmensanalyse, Formen der Fremdkapitalbeschaffung, Kreditsicherheiten, Zinssicherung, Devisenkurssicherung, Inkasso und Akkreditiv
  • Ausgewählte Problemstellungen des Konto- und Zahlungsverkehrs.

 

Finanzierung und Förderung

Aufstiegs-BAföG (gilt nur für das Studium 22):
Die Bankfachwirtausbildung bei Bähr & Partner wird grundsätzlich durch das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) gefördert. Diese Förderung der beruflichen Fortbildung ist einzeln zu beantragen.
Der Zuschuss des staatlichen Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) beträgt ab 01.08.2016 40 % des Studienpreises.
Zusätzlich können Sie den restlichen Betrag über ein KfW-Darlehen (Programm 172) finanzieren.
Nach bestandener IHK-Prüfung erhalten Sie auf Antrag einen Erlass von 40 % (ab 01.08.2016) auf die Darlehenszusage.

Finanzierungsbeispiel:

Kosten für das Studium 22: 4.592,00 €
abzgl. Zuschussanteil (40 %): 1.836,80 €
verbleibt Darlehensanteil (60 %):
2.755,20 €
abzgl. 40 % Darlehenserlass:
1.102,00 €
verbleibt Eigenanteil:
1.653.20 €

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von uns auf der Begrüßungsveranstaltung Ihres Kurses oder im Internet unter www.aufstiegs-bafoeg.de.

Beim Power-Studium liegen die Präsenzstunden unter den von der Förderstelle geforderten 400 Stunden. Daher ist hier eine Förderung nicht möglich.

Das Gleiche gilt für das home & intensiv-Studium.

Meisterbonus – Aufstiegsprämie/-bonus
Unter verschiedenen Bezeichnungen fördern einzelne Bundesländer den Bankfachwirt mit bestandener IHK-Prüfung mit Beträgen zwischen 1.000 und 2.000 Euro. Der Antrag muss i.d.R. selbst gestellt werden. Beachten Sie die teilweise kurzen Antragsfristen.

Werbungskosten
Der Staat fördert die berufliche Weiterbildung auch durch steuerliche Erleichterungen. Die im Zusammenhang mit einer Weiterbildung anfallenden Aufwendungen (abzüglich Aufstiegs-BAföG-Zuschuss) sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da die Qualifizierung eine Fortbildung in einem ausgeübten Beruf darstellt.

Werbungskosten sind z.B.
– Fahrtkosten zu den Seminartagen beruflicher Weiterbildung
– Lernmittel für die berufliche Weiterbildung
– Kosten für Lerngruppen
– Prüfungsgebühren der IHK
– Lehrgangsgebühren
– Mehraufwendung für Verpflegung im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung
– Fachliteratur

Arbeitgeber
Bei einer beruflichen Weiterbildung fördern immer mehr Arbeitgeber das Engagement ihrer Mitarbeiter und übernehmen die Lehrgangskosten teilweise oder sogar komplett.

Hier gibt es eine interessante Regelung (OFD Rheinland, Verfügung vom 28.07.2009, S 2332 – 1014 – St212). Eine steuerfreie Übernahme, bzw. Erstattung durch den Arbeitgeber wird nicht mehr zwingend als steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen. Studiengebühren sind seit 15.07.2009 steuer- und sozialversicherungsfrei.
Der Gesetzgeber hat einen wichtigen Artikel des SGB IV geändert:
Artikel 9i
Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV)
§ 1 Dem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt nicht zuzurechnende Zuwendungen
(1) Dem Arbeitsentgelt sind nicht zuzurechnen:
(1. – 14)…
Neu:
15. vom Arbeitgeber getragene oder übernommene Studiengebühren für ein Studium des Beschäftigten, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind.
Wenn der Betrieb sein Eigeninteresse dokumentiert (z.B. durch Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung) nimmt die Finanzverwaltung keinen geldwerten Vorteil an. Weitere Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet hat, die Gebühren des Studiums zu übernehmen. (OFD Karlsruhe 10.10.2007, S.2222.7/147-St.146)

Dies stellt keine Steuerberatung i.S. des StBerG dar. Bitte besprechen Sie alle steuerlichen Aspekte mit Ihrem Steuerberater!

Anmeldung

Sie haben sich für einen Studiengang entschieden und möchten sich verbindlich anmelden?

Hier finden Sie das Anmeldeformular.

Anmeldeformular
Widerrufsrecht

Das herunter geladene PDF-Formular können Sie am PC ausfüllen.
Dann drucken Sie das Formular aus, ergänzen es ggf. noch handschriftlich und senden es uns unterschrieben per Post zurück.

Wenn Sie von der Ratenzahlung gebrauch machen, bitte auch das SEPA-Lastschriftmandat auf Seite 2 ausfüllen und unterschreiben.

Wir werden uns bei Ihnen unverzüglich melden.

  • Preis-Garantie
    Bei uns gibt es keine Nebenkosten für Studienmaterial und keine Anmeldegebühren.
  • Falls Sie, trotz mind. 90%iger Anwesenheit in den Vorlesungen, wider Erwarten Ihre Prüfung nicht bestehen, sind Sie beim nächsten Kurs unser Gast. Sie haben also eine kostenlose Wiederholungsmöglichkeit.
  • Kündigungs-Garantie
    Wenn Sie den Kurs aus privaten, beruflichen oder sonstigen Gründen nicht fortführen können, profitieren Sie von einer kurzen Kündigungsfrist von nur 2 Wochen zum Ende des jeweiligen Zahlungszeitraumes.